eRezept

Wichtige Information zur Rezeptausstellung für gesetzlich Krankenversicherte Patientinnen (GKV)

Liebe Patientinnen,

das sogenannte "eRezept" wird ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

Was ändert sich?

  • Das rosafarbene Papierrezept wird durch eine digitale Version ersetzt.
  • Mit der verpflichtenden Einführung des eRezepts können wir Ihnen das "vorbestellen" von Wiederholungsrezepten leider nicht mehr in der gewohnten Form anbieten.
  • Für die Erstellung eines eRezepts ist es zwingend erforderlich, dass wir zuvor Ihre Gesundheitskarte bei uns in der Praxis einlesen.

Wie funktioniert das Ausstellen und Einlösen des eRezept?

  1. Besuch in der Praxis: Bitte kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zu uns in die Praxis.
  2. Erstellung des eRezepts: Nachdem wir Ihre Gesundheitskarte eingelesen haben, bereiten wir Ihr eRezept vor. Dieses wird anschließend von einem unserer Ärzte geprüft und digital signiert.
  3. Rezeptabholung: Sie können das Medikament in der Regel einen Werktag später in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.

Bitte planen Sie Ihren Praxisbesuch entsprechend, damit wir Ihnen eine reibungslose Versorgung gewährleisten können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


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