Für Sie beginnt nun eine einzigartige Zeit voller Veränderungen und gespannter Erwartung und Vorfreude auf Ihr noch ungeborenes Kind. Sie sind voller Fragen, machen sich viele Gedanken und wünschen sich eine gute Betreuung für sich und Ihr Kind.
Wir möchten Sie von der Feststellung Ihrer Schwangerschaft bis zur Nachuntersuchung nach dem Wochenbett umfassend beraten und begleiten. Es ist uns wichtig, Ihnen eine qualitativ hochwertige Mutterschaftsvorsorge zu bieten, die alle gängigen Untersuchungen genauso umfasst, wie auch zusätzliche Untersuchungen, wie z.B. das Ersttrimester-Screening oder den Harmony-Test. Selbstverständlich können Sie auch prüfen lassen, ob Sie Abwehrstoffe gegen bestimmte Krankheitserreger wie bspw. Toxoplasmose, CMV oder Ringelröteln haben. Auch ein Abstrich auf B- Streptokokken ist möglich.
Darüber hinaus arbeiten wir eng mit einem Gerinnungslabor zusammen und können somit Schwangeren, die eine Überwachung ihrer Gerinnungssituation benötigen, eine reibungslose Komplettbetreuung in unseren Praxisräumen anbieten. Die Tests zur Abklärung eines Schwangerschaftszuckers bieten wir ebenfalls aus einer Hand an und arbeiten eng mit diabetologischen Schwerpunktpraxen zusammen, sollte bei Ihnen ein Schwangerschaftszucker vorliegen.
Viele Beschwerden in der Schwangerschaft können begleitend mit Akupunktur oder Homöopathie behandelt werden, oder den Einsatz von Medikamenten reduzieren.

Zusatz-Leistungen (IGeL)
Laut Mutterschaftsrichtlinien ist ein erster Ultraschall für gesetzlich versicherte Schwangere in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (1. Basis-Ultraschalluntersuchung) vorgesehen. Er dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. Beim ersten Ultraschall kann zum Beispiel die Körperlänge des Embryos gemessen werden. Die Ergebnisse können dabei helfen, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Es wird außerdem kontrolliert, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.
Viele Frauen möchten allerdings nicht bis zur 9. Schwangerschaftswoche warten, bis die Schwangerschaft mittels Ultraschalluntersuchung festgestellt wird. Deshalb bieten wir Ihnen schon vorher einen Ultraschall zur Feststellung der Schwangerschaft als individuelle Gesundheitsleistung an. Dieser ist sinnvoll ab ca. der 7. Schwangerschaftswoche. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Jede Schwangere wünscht sich, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt, und in über 95 % der Schwangerschaften erfüllt sich dieser Wunsch auch. Bei Kindern, bei denen Fehlbildungen auftreten, handelt es sich oft um harmlosere Störungen, die selbst bei einer sorgfältig durchgeführten Ultraschalluntersuchung vor der Geburt nicht festzustellen sind.
Hinweise auf relevante Fehlbildungen des Kindes wie Chromosomenstörungen, z. B. das Down- Syndrom, und andere schwere Störungen kann es jedoch bereits sehr früh in der Schwangerschaft geben. Zur Abklärung eignet sich hierbei das sogenannte Ersttrimesterscreening (ETS). Dazu gehört zum einen die Messung der sog. Nackentransparenz, zum anderen die Bestimmung von Hormonen aus dem mütterlichen Blut (PAPP-A und freies ß-HCG), wodurch die Erfassungsrate von
chromosomalen Störungen um weitere 10 % erhöht werden kann. Für diese Untersuchung wird Blut bei der Mutter abgenommen. Bei der Messung der Nackentransparenz wird zwischen der 12. und 14. SSW die Ansammlung von Flüssigkeit im Nackenbereich des Kindes mit Ultraschall gemessen, was nicht schädlich für das Kind ist. Ist die Menge vermehrt, ist das Risiko für eine Chromosomenstörung erhöht. Mittels eines Computerprogramms kann eine individuelle Risikoabschätzung unter Berücksichtigung des gemessenen Wertes, der Hormonwerte und Ihres Alters erfolgen.
Bei der frühen Ultraschalluntersuchung können einzelne weitere - jedoch nicht alle! - schwere körperliche Anomalien des Kindes erkannt werden, die Anlass zu weiteren Maßnahmen wie einem Doppler-Ultraschall oder einer speziellen Organdiagnostik um die 20. SSW geben können. Grundsätzlich gilt, dass es sich hierbei um Wahrscheinlichkeiten handelt, d.h. ein „kritisches“ Ergebnis bedeutet nicht zwangsläufig ein krankes Kind und ein „gutes“ nicht zwingend ein gesundes
Kind. Termine für das Ersttrimesterscreening können bei Frau Elena Eisfeld vereinbart werden.
Nichtinvasiver Pränataltest, NIPT
Harmony-Test
Heutzutage sind Blutteste verfügbar, bei denen aus einer Blutprobe der Mutter zellfreie DNA des Kindes (abstammend vom Mutterkuchen) untersucht werden kann.
Wir haben uns als Partner für den nichtinvasiven Pränataltest das Labor Enders bzw. deren Tochtergesellschaft Cenata ausgesucht, das auch die meisten unserer anderen Laborwerte zuverlässig bestimmt. Seit Mai 2015 kann der Harmony-Test als einer der wenigen auf dem Markt in Deutschland durchgeführt werden. Außerdem wurde er in vielen guten Studien sorgfältig untersucht.
Durch einen NIPT lässt sich mit einer Sicherheit von ca. 99% erkennen, ob bei dem Kind eine Trisomie 21 vorliegt- ohne Risiko für Mutter und Kind. Für Trisomie 13 oder 18 ist der Test ebenfalls sehr sicher, wenn auch nicht im gleichen Maß wie für die Trisomie 21. Der Test kann die Ultraschalldiagnostik ergänzen und kann entweder schon vor der Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, oder erst danach, wenn z.B. ein erhöhtes Risiko für Trisomie 21 besteht und eine Fruchtwasseruntersuchung nicht erwünscht ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Das Ergebnis der Untersuchung liegt nach ca. 1 Woche vor.
- Das Gendiagnostikgesetz verlangt vor dem Test und im Rahmen der Befundmitteilung eine genetische Beratung.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten (noch) nicht, oder nur teilweise.
Fragen Sie im Zweifelsfall einfach vor der Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse nach!
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
http://www.cenata.de/fuer-werdende-eltern/ablauf-des-harmony-test/
Wenn Sie die Entwicklung Ihres Kindes zwischen den nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Zeiträumen sehen möchten, sprechen Sie uns gern an. Auch der Wunsch, nochmals die Organe anzuschauen oder eine weitere Absicherung gegenüber möglichen Lageanomalien (z.B. Beckenendlage) des Kindes kann ein Grund für einen zusätzlichen Ultraschall auf Wunsch sein.
Bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren findet man in Scheide oder Darm bestimmte Bakterien, die B-Streptokokken.
Sie sind für die Mutter nicht gefährlich, können aber beim Neugeborenen schwere Infektionen auslösen, vor allem in den ersten Tagen nach der Geburt mit zum Teil dramatischen Verläufen. Besonders gefürchtet ist die Hirnhautentzündung, die zu Langzeitfolgen führen kann.
Wird in einem Abstrich aus der Scheide und der Umgebung des Darmausganges festgestellt, dass Sie Trägerin der B-Streptokokken ist, werden Sie um die Geburt herum einmalig mit einem Antibiotikum behandelt. Hierdurch wird die Infektion des Kindes in der Regel verhindert.
Hierzu bieten wir einen Abstrich an, der im Labor ausgewertet wird und mit sehr hoher Sicherheit eine Besiedelung mit B-Streptokokken erkennt. Der Abstrich auf B-Streptokokken ist eine IGeL.
Wir bieten Ihnen diese Zusatzuntersuchung an, weil sie medizinisch sinnvoll ist und Ihnen mehr Sicherheit gibt. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Wünschen Sie weitere Informationen oder haben Sie hierzu noch Fragen, sprechen Sie uns gerne an!
Akupunktur in der Schwangerschaft und zur Geburtserleichterung
Akupunktur in der Geburtshilfe
Was ist Akupunktur?
Akupunktur ist eine Heilmethode aus der traditionell chinesischen Medizin (TCM), deren Wirkung schon seit mehreren Tausenden Jahren bekannt ist. Die ersten Aufzeichnungen reichen bis ins Jahr 90 v.Chr. zurück. Bei der Behandlung werden mit feinen Nadeln ausgewählte Punkte am Körper stimuliert, die auf den Energiebahnen des Körpers liegen, den sogenannten Meridianen.
Warum Akupunktur?
Viele Frauen wünschen sich gerade in der Schwangerschaft eine ganzheitliche Ergänzung zur schulmedizinischen Therapie, die es möglich macht, praktisch ohne Nebenwirkungen die Medikamentendosis zu reduzieren oder gänzlich auf Medikamente verzichten zu können. Auch im Wochenbett können eine Reihe von Beschwerden, z. B. Stillschwierigkeiten und eine Verzögerung der Gebärmutterrückbildung, deutlich gebessert oder sogar vollständig behoben werden.
Akupunktur zur Geburtserleichterung:
Akupunktur eignet sich vor allem für Schwangere, die sich auf natürliche Art auf die Geburt vorbereiten wollen.
Eine Studie der Frauenklinik in Mannheim hat gezeigt, dass Akupunktur bei Erstgebärenden die Geburtsdauer im Schnitt von zehn auf acht Stunden verkürzt. Dieser positive Effekt beruht auf einer schnelleren Reifung des Gebärmutterhalses (Cervix) und einer gezielteren Wehentätigkeit in der Eröffnungsphase. Die Akupunktur kann ausschließlich diese Phase verkürzen, auf die Austreibungsphase hat sie dagegen keinen Einfluss.
Die Behandlung beginnt ab der 36. Schwangerschaftswoche, in der Regel mit einer Sitzung pro Woche. Es sollten mindestens drei Behandlungen durchgeführt werden, üblich sind vier. Akupunkturbehandlungen in der Schwangerschaft sind eine IGeL_Leistung.
Sie kann bei vielen Schwangerschaftsbeschwerden helfen:
- Schwangerschaftserbrechen
- Kopf- und Rückenschmerzen
- Angst, Unruhe, Schlafstörungen
- durch die Schwangerschaft bedingter Bluthochdruck
- Fehllagen des Kindes (Beckenendlage)
- Juckreiz
- Sodbrennen
- Ödemen (Wassereinlagerungen)
sowie bei:
- Migräne
- Erschöpfungszuständen
- Raucherentwöhnung
- Heuschnupfen
- Karpaltunnelsyndrom